Die Ausbaumanager GmbH

''Wir qualifizieren Ihre Immobilie''




Generalunternehmer (GU)
Auf dem Baumarkt ist bei größeren Bauvorhaben oft ein Generalunternehmer (GU) als Auftragnehmer anzutreffen. Der GU übernimmt den Bauauftrag zur Erstellung des gesamten Bauwerks im Sinne von "schlüsselfertig" wie im Schlüsselfertigbau (SF-Bau). Dafür erbringt er in der Regel eigene Bauleistungen – meistens für Rohbauleistungen – mit seinen gewerblichen Arbeitnehmern. Weitere Teile der Bauleistungen werden an Nachunternehmer (NU) wie für Leistungen spezieller Gewerke wie Dachdeckerarbeiten und Leistungen des Ausbaus übertragen. Dem Auftraggeber als Bauherr bzw. Besteller ist der GU haftender und zugleich gewährleistender Vertragspartner, also auch für die Nachunternehmerleistungen.
Der GU unterscheidet sich einerseits vom Hauptunternehmer (HU) sowie zum anderen auch von den Organisationsformen des Generalübernehmers (GÜ) als auch des Totalunternehmers (TU).
Wesentliche Aufgaben des Generalunternehmers sind folgende:
• technische, wirtschaftliche und zeitliche Koordination aller Bauleistungen der an der Bauausführung Beteiligten,
• die schlüsselfertige Erstellung von Bauleistungen, worin vor allem ein Vorteil für den Auftraggeber liegt.
Für den Auftraggeber gibt es zu allen Fragen während der Bauausführung stets nur einen Partner, der zugleich die Gesamtverantwortung trägt. Der GU bindet dafür auch die Bauleistungen der Nachunternehmer selbst bzw. direkt und in der Regel ohne Einflussnahme des Auftraggebers über Verträge ein, in denen er sich auch Mängelansprüche gegenüber den NU garantieren lässt. Denn er haftet dem Auftraggeber für das gesamte Bauwerk in vollem Umfang. Demgegenüber bleibt jedoch die Erstellung des Projekts bzw. der Bauplanung Aufgabe des Bauherrn, der dafür die Architekten und Fachingenieure vertraglich bindet.
Die vertraglichen Beziehungen veranschaulicht folgende Übersicht:









E-Mail
Anruf
Karte
Infos